KI in der Arztpraxis: Telefon, Termine, Rezeptanfragen

Jan Stolz · aktualisiert im November 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Was am Empfang wirklich Zeit frisst

Morgens zwischen 8 und 9 Uhr rufen alle gleichzeitig an. Wer am Tresen steht, kann nicht abheben, und wer abhebt, lässt den Tresen stehen. Absagen reißen Lücken, die niemand mehr füllt. Rückrufbitten wandern auf Zetteln von Hand zu Hand.

Diese Aufgaben bestehen aus Zuhören, Erfassen und Weitergeben. Dafür muss niemand medizinisch denken, und deshalb eignet sich ein Agent für den Verwaltungsteil.

Das Ziel ist mehr Zeit für die Menschen vor Ort. Wer vor dem Tresen steht, hat Vorrang vor dem Telefon, und das gelingt nur, wenn das Telefon nicht jeden unterbricht. Besonders in Physiotherapie und Chiropraxis, wo Behandler oft selbst abheben, unterbricht jeder Anruf die Behandlung.

Telefon und Terminwünsche

Ein Telefon-Agent nimmt Anrufe an, erfasst das Anliegen wie Termin, Rezept, Überweisung oder Krankmeldung und bucht Standardtermine in Ihren Kalender. Alles Unklare wird zur Rückrufnotiz. Bei einem Notfall, etwa Atemnot, gibt er den Anruf sofort an die Anmeldung weiter.

Auskünfte zu Befunden oder Behandlung gibt er bewusst nicht. Damit bleibt er auf der Verwaltungsseite, auf der er nützlich ist.

Bei Terminwünschen gilt eine klare Regel. Standardtermine bucht der Agent direkt in den Kalender. Sonderfälle wie lange Behandlungen oder Hausbesuche gehen als Rückrufnotiz an das Team, damit Ihr Terminbuch nach Ihren Regeln organisiert bleibt.

Absagen, Warteliste und Rückrufe

Wird um 7 Uhr ein Termin abgesagt, kann ein Termin-Agent Patienten von der Warteliste per SMS oder Mail anschreiben und fragen, wer übernehmen möchte. Vor dem Termin schickt er Erinnerungen. Änderungen am Behandlungsplan trägt er erst nach Rückfrage ein.

Ein Rückruf-Agent sammelt Rückrufbitten, Rezeptwünsche und Mails in einer Liste nach Dringlichkeit und schlägt Antworttexte vor. Versendet wird erst nach Freigabe durch Ihr Team. Bei einer Rezeptanfrage erfasst der Agent Medikament und Patient. Ob rezeptiert wird, entscheidet die Ärztin.

Auch das Erinnern an Folgetermine und Formulare ist Verwaltung. Der Agent fragt Anamnesebögen oder Rezeptwünsche vorab ab, wo das in der Praxis üblich ist. Wer was beantwortet hat, steht im Protokoll.

Ein Beispiel für die Warteliste. Um 7:48 Uhr sagt eine Patientin ab, zwei Personen von der Warteliste erhalten sofort eine Nachricht, und wer zuerst zusagt, bekommt den Termin. Ohne Agent bleibt die Lücke leer, weil niemand Zeit hat, Wartelisten durchzurufen.

Schweigepflicht und mitwirkende Personen

Nach § 203 Absatz 3 StGB dürfen Berufsgeheimnisträger Geheimnisse gegenüber sonstigen mitwirkenden Personen offenbaren, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist. Geschützt sind laut einer Fachdarstellung auch die Tatsache eines Praxisbesuchs und Termindaten, nicht allein Diagnosen.

Für einen Dienstleister heißt das, dass der Vertrag die Schweigepflicht ausdrücklich erfassen sollte und nur verpflichtete Personen zugreifen dürfen. Absatz 4 regelt die Sorge dafür, dass weitere eingesetzte Personen ebenfalls verpflichtet werden. Das ist keine Rechtsberatung. Fragen Sie Ihre Landesärztekammer oder Ihren Datenschutzbeauftragten.

Klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten außerdem, ob Gespräche aufgezeichnet werden. Für die Terminbuchung genügt dem Agenten meist eine Notiz zum Anliegen, ein Mitschnitt ist dafür nicht nötig.

DSGVO und der Ort der Daten

Gesundheitsdaten gehören nach Artikel 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Dazu braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 und klare Regeln, was gespeichert wird. Am einfachsten ist die Verarbeitung auf einem Rechner in der Praxis, weil Patientendaten dann das Haus nicht verlassen.

Wichtig ist auch die Trennung von Verwaltung und Medizin. Der Agent braucht Name, Termin und Anliegen, nicht die Krankengeschichte.

Ein Rechner in der Praxis kostet Einrichtung und Betreuung. Dafür entfällt die Frage, wo Daten bei einem Anbieter liegen. Für viele Praxen ist das der einfachere Weg, weil die Antwort auf die Frage nach dem Speicherort kurz ausfällt.

Der Hinweis, dass eine KI spricht

Wer mit einer KI telefoniert, muss das erkennen können. Das verlangt Artikel 50 des AI Act, dessen Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026 gelten. Der KI-Omnibus hat diese Pflicht nicht verschoben. Der Agent sagt deshalb gleich zu Beginn, dass er ein KI-Assistent ist.

Ob es sich für Ihre Praxis lohnt, hängt an Anrufvolumen und Praxissoftware. Der Betriebs-Check gibt dazu in zwei Minuten eine erste Einschätzung, den Rest klärt der Analyse-Tag.

Praxisverwaltungssysteme unterscheiden sich stark. Manche haben Schnittstellen, andere nur einen Kalender, den sich ein Agent teilen kann. Das klärt der Analyse-Tag, bevor etwas versprochen wird. Gibt Ihr System nichts her, sagen wir das offen.

Der Betrieb endet nicht mit der Einrichtung. Ein Tagesbericht zeigt, wie viele Anrufe angenommen und wie viele Fälle ans Team gegeben wurden, sodass Sie nachjustieren können.

Häufige Fragen

Muss ich Patienten sagen, dass sie mit einer KI sprechen?

Ja, das verlangt Artikel 50 des AI Act seit dem 2. August 2026. Der Agent sagt es zu Beginn des Gesprächs. Die genaue Formulierung stimmen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.

Kann der Agent medizinische Fragen beantworten?

Nein, bewusst nicht. Er erfasst Anliegen und gibt sie weiter. Medizinische Auskünfte bleiben bei Ihnen und Ihrem Team.

Läuft das mit meiner Praxisverwaltungssoftware?

Das prüft der Analyse-Tag. Je nach System geht es per Schnittstelle, Kalender oder Zwischenlösung. Versprochen wird nur, was Ihr System hergibt.

Wo liegen die Patientendaten?

Auf Wunsch auf einem Rechner in Ihrer Praxis, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Verpflichtung auf die Schweigepflicht.

Lieber kurz reden?

Ich sage Ihnen in 30 Minuten, ob sich das bei Ihnen lohnt.